Lechwehr

Bekanntmachung über die Ortsumfahrung Lengenfeld Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellung nach Art. 36 ff Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) i.V.m Art. 72 ff BayStrWG für das Vorhaben

St 2057 Landsberg am Lech – Rott
Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld mit integriertem Hochwasserschutz


Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),

vom 01. Oktober 2019, Az. 32-4354.3-17-1,

der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 11. Oktober 2019 bis einschließlich 28. Oktober 2019 in der Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, 86899 Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23 während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Gemeinde Pürgen eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech bereitgestellt und ist über den folgen Link erreichbar:

http://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.


Landsberg am Lech, 9. Oktober 2019
 

Mathias Neuner
Oberbürgermeister
Stadt Landsberg am Lech