Lechwehr

Bekanntmachung über Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech mit integriertem Landschaftsplan
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-)

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Öffentliche Erörterungsveranstaltung

Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2017 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss zur vollständigen Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro KLINK CONSULT, Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach beauftragt.

Anlass der Planung
Die Stadt Landsberg am Lech verfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen. Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 2001 und wurde bereits mehrfach geändert. Seitdem sind vielfältige Entwicklungen in Landsberg am Lech erfolgt. Diese betreffen zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, die großflächige Gewerbegebietsentwicklung im Frauenwald, sowie die Auflösung verschiedener Bundeswehrstandorte. Maßgeblich für die Stadtentwicklung sind zudem geänderte fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungen verschiedener Umweltbelange wie zum Beispiel Hochwasser-, Natur- oder Artenschutz. Veränderte Rahmenbedingungen sind auch durch die demografische Entwicklung zu verzeichnen. Es besteht somit ein Bedarf, die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulierten Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen fortzuschreiben. Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird ein Verkehrsentwicklungsplan aufgestellt, in dem Strategien für die künftige verkehrliche Entwicklung dargestellt werden.

Geltungsbereich
Die Große Kreisstadt befindet sich im Westen des Landkreises Landsberg am Lech. Nachbargemeinden von Landsberg am Lech sind die Gemeinde Igling im Nordwesten (VG Igling), die Marktgemeinde Kaufering im Norden, die Gemeinde Penzing in Nordosten, die Gemeinden Schwifting im Osten und Pürgen im Südosten (beide VG Pürgen) und die Gemeinde Unterdießen im Südwesten (VG Fuchstal). Im Westen grenzt Landsberg am Lech an die im Landkreis Ostallgäu gelegene Stadt Buchloe und die Gemeinde Waal (beide VG Buchloe).

Der Geltungsbereich umfasst gemäß § 5 Abs. 1Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet mit einer Größe von 57,92 km². Mithin erstreckt sich der Bauleitplan auf die Kernstadt Landsberg am Lech sowie die Stadtteile Erpfting (mit Friedheim, Geratshof und Gut Mittel- stetten), Ellighofen, Pitzling (mit Pöring) und Reisch (mit Thalhofen). Außerdem liegen im Stadtgebiet noch die Weiler Sandau und Pössing.


Aufgaben des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde durch die Darstellung der beabsichtigten Bodennutzung im Gemeindegebiet für einen Zeitraum von rund 15 - 20 Jahren. Die Darstellung beschränkt sich dabei bewusst auf die Grundzüge dieser Nutzung. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes müssen daher durch nachfolgend aufzustellende Bebauungspläne konkretisiert werden. Der Flächennutzungsplan wird wegen dieser Aufgabe auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet, während die konkreten Bebauungspläne „verbindliche Bauleitpläne“ genannt werden.


Aufgaben des integrierten Landschaftsplanes
Der Landschaftsplan stellt den Beitrag zu Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das auf Grundlage einer differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Er dient der sachgerechten Abwägung von Nutzungskonflikten zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz und Landschaftspflege und den Ansprüchen der sonstigen raumbeanspruchenden Flächennutzungen.


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2019 dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zugestimmt und die Einstellung in das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.

Die Unterlagen (Flächennutzungsplanvorentwurf mit integriertem Landschaftsplan -Planteil- und Begründung sowie die nachstehend genannten Anlagen), aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08. April 2019 bis einschließlich 17. Mai 2019 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zu den ausgelegten Flächennutzungsplanunterlagen gehören u.a. auch:
- Gutachterliche Stellungnahme zum Bedarf an Gewerbeflächen
- Biotopkartierung
- Liste der Altlasten- und –verdachtsflächen
- Liste der Bau- und Bodendenkmäler
- Umweltbericht
- Übersicht Entwicklungsflächen
- Potenzielle natürliche Vegetation
- Wasserkörper-Steckbriefe zum Wiesbach und Lech
- Mobilitätssteckbriefe der Entwicklungsflächen

Zu den ausgelegten Landschaftsplanunterlagen gehören u.a. auch:
- Bestands-, Ziele- und Maßnahmenplan
- Relief, Naturräume
- Siedlungsentwicklung
- Geologie
- Übersichtkarte Boden
- Potenzielle natürliche Vegetation
- Landwirtschaftliche Standortkartierung
- Geländeklima
- Wasser (Gewässer, Gewässergüte, Trinkwasserschutz)
- Schutzgebiete, landschaftliche Vorgaben der Regionalplanung und des Waldfunktionsplans
- Bestand und Bewertung Arten- und Biotopschutzprogramm / Artenschutzkartierung
- Gegenüberstellung Nutzungstypen / Biotopausstattung
- Ziele und Maßnahmen nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm zu Lebensraumtypen
- Biotopverbundsystem
- Potenzielle Aufforstungsgebiete
- Naherholung und Freizeit
- Siedlungseignung
- Erneuerbare Energien
- Kiesabbau
- Verkehrsprognose 2035
- Ergebnisse Workshop Verkehrsentwicklungsplanung

Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, Zimmer 1.23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.23 ist mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar.

Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ zu finden.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den beiden Bauleitplanentwürfen abgeben. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (bauordnung@landsberg.de) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt.


Öffentliche Erörterungsveranstaltung
Ergänzend zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet am Dienstag, den 09. April 2019 um 18.00 Uhr im Festsaal des Historischen Rathauses, Hauptplatz 152, 86899 Landsberg am Lech eine öffentliche Erörterungsveranstaltung statt. Dabei ist nachfolgender Ablauf vorgesehen:

  1. Informationen zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
  2. Präsentation der Unterlagen
  3. Fragen und Diskussion an „Thementischen“ mit Bürgern, Planern, Stadträten und Vertretern der Stadtverwaltung
     

Die dabei gewonnen Anregungen werden aufgenommen und fließen in das offizielle Verfahren als Stellungnahme ein.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.


Landsberg am Lech, 29. März 2019
STADT LANDSBERG AM LECH

Mathias Neuner
Oberbürgermeister