Lechwehr

Anpassung der Tarife für Sport- und Veranstaltungsstätten

Die Stadt Landsberg am Lech passt die Nutzungsentgelte für ihre Sport- und Veranstaltungsstätten zum 1. Januar 2027 an. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat die überarbeiteten Tarifordnungen in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, beschlossen. Hintergrund sind insbesondere die allgemeine Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie veränderte steuerrechtliche Vorgaben.

Einige der bisherigen Tarife wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Teilweise stammen die Regelungen noch aus dem Jahr 2014. Gleichzeitig sind die Kosten für den Betrieb und die Bewirtschaftung der städtischen Einrichtungen deutlich gestiegen. Als Grundlage für die Neuberechnung diente deshalb die Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Die allgemeine Inflationsentwicklung wurde dabei ausdrücklich nicht pauschal auf sämtliche Tarife übertragen. Vielmehr wurden die einzelnen Tarife differenziert betrachtet und angepasst. In einigen Bereichen bleiben die Erhöhungen sogar hinter der allgemeinen Preissteigerung zurück.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die ab dem 1. Januar 2027 verpflichtende Anwendung der geänderten Umsatzsteuerregelungen für Kommunen. Bei den entsprechend umsatzsteuerpflichtigen Leistungen muss die Stadt 19 Prozent Umsatzsteuer berücksichtigen und an das Finanzamt abführen. Diese ist in den betreffenden neuen Tarifen bereits enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen.

Der Stadt Landsberg ist bewusst, dass höhere Nutzungsentgelte angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine zusätzliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Veranstalter darstellen. Deshalb wurden die zum Teil erheblichen Personalkostensteigerungen der vergangenen Jahre bei der Anpassung der regulären Nutzungstarife nicht zusätzlich an die Sportvereine weitergegeben. Auch künftig trägt die Stadt den weitaus größten Teil der Kosten für ihre Sporthallen und Sportplätze. Das ist eine bewusste Entscheidung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, die unterstreicht, welchen hohen Stellenwert die Unterstützung der örtlichen Sportvereine und die Förderung des Breitensports in Landsberg haben.

Bei der Neufestsetzung wurde zudem zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten unterschieden. So profitieren ortsansässige Sportvereine und gemeinnützige Veranstalter weiterhin von vergünstigten Konditionen. Bei kommerziellen Veranstaltungen wurden zum Teil auch marktübliche Preise berücksichtigt.

Mit der Tarifanpassung trägt die Stadt den gestiegenen Kosten und den veränderten steuerlichen Anforderungen Rechnung. Zugleich soll damit ein Beitrag geleistet werden, die städtischen Sport- und Veranstaltungsstätten langfristig zu erhalten und auch künftig attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für das Sport-, Kultur- und Vereinsleben in Landsberg sicherzustellen.