Bauturbo für Landsberg
Der Landberger Stadtrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, dem 25. März 2026, einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ gefasst. Damit schafft die Stadt Landsberg am Lech klare Leitplanken für die Anwendung neuer gesetzlicher Möglichkeiten im Bauplanungsrecht.
Grundlage ist eine 2025 geschaffene Novelle des Baugesetzbuchs, die Kommunen mehr Flexibilität bei der Genehmigung von Wohnbauvorhaben einräumt. Der Stadtratsbeschluss ermöglicht es künftig, unter bestimmten Voraussetzungen und im Einklang mit festgelegten Bauturboleitlinien von planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen und so den Wohnungsbau zu erleichtern.
Konkret umfasst dies Befreiungen von Bebauungsplänen, Abweichungen vom Einfügungsgebot in die Umgebung sowie befristete Sonderregelungen bis Ende 2030 für Neubau, Erweiterung und Umnutzung von Gebäuden zugunsten von Wohnraum. Der Beschluss tritt bereits zum 1. April 2026 in Kraft und soll nach einem Jahr evaluiert werden.
Dazu erklärt Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl:
„Mit dem Grundsatzbeschluss stellen wir die richtigen Weichen, um Wohnraum schneller und effizienter zu realisieren. Transparente und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen dabei für gezielte Investitionsanreize. Gleichzeitig behalten wir die Qualität unserer Stadtentwicklung im Blick. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum und ein klares Signal für weniger Bürokratie.“

