Untere Denkmalschutzbehörde
Untere Denkmalschutzbehörde
Unser Ziel ist es, Denkmäler - als Zeugnis vergangener Kulturgeschichte - dauerhaft zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Beratung
- Fragen des Denkmalschutzes
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse
- Abgabe von Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
- Entscheidung über Zuschussvergaben zur städtischen Denkmalförderung
- Abgabe von Fachstellungnahmen für sonstige städtische Fördermaßnahmen erteilt für Baudenkmäler und besondere erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV)
Die nächsten Sprechtage mit Herrn Dr. Hermann - Landesamt für Denkmalpflege - finden statt am:
20. Januar 2026
24. Februar 2026
24. März 2026
21. April 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
Hinweise zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
