Lechwehr

Bürger-ABC

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Anmeldung - Abmeldung - Ummeldung einer Wohnung

Zugegeben: an das An-, Ab- oder Ummelden denkt man oft zuletzt, wenn ein aufwändiger Umzug ansteht oder gerade hinter einem liegt. Da Sie aber Ihre neue Anschrift einer Vielzahl von Stellen mitteilen müssen (Versicherungen, Banken, Post usw.) sollten Sie Ihre Meldepflicht auch nicht vergessen.
Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie Ihren Umzug nach Landsberg (Anmeldung), den Umzug innerhalb unserer Stadt (Ummeldung) oder den Wegzug (Abmeldung) beim Bürgerbüro anzeigen. Hierzu ist ein amtliches Formular ausfüllen und persönlich zu unterschreiben. Ehepaare und Familien können ein gemeinsames Formular verwenden. Die notwendigen Formulare gibt es kostenlos im Bürgerbüro.

Für die An- und Ummeldung wird eine Wohungsgeberbestätigung benötigt.

Anmeldung

Zur Anmeldung müssen der Ausweis oder der Reisepass, bei Kindern die Kinderausweise mitgebracht werden. Sofern Kinder noch keinen Ausweise haben genügt eine Geburtsurkunde.

Ummeldung

Bei der Ummeldung müssen die Personalausweise für jede Person mitgebracht werden, da auf diesen die neue Anschrift eingetragen wird. Das erforderliche Formular können Sie uns bereits online übermitteln.

Abmeldung

Seit dem 1. Juni 2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Landsberger Wohnung ausziehen und eine neue bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen.
Eine Abmeldung ist weiterhin notwendig, bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung (Nebenwohnung) im Bundesgebiet.
Für die Abmeldung benötigen wir nur das amtliche Formular, dass wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zuschicken. Sie können es dann ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postwege wieder an das Bürgerbüro schicken.