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Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
•    Name und Anschrift des Vermieters/und ggf. Eigentümers
•    Einzugsdatum
•    Anschrift der Wohnung
•    Namen der meldepflichtigen Personen.