Bürger-ABC
Wohnungsgeberbestätigung
Vermieter sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters/und ggf. Eigentümers
• Einzugsdatum
• Anschrift der Wohnung
• Namen der meldepflichtigen Personen.