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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Der Antragsteller hat seine Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen.

Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Juristische Personen bzw. Personenvereinigungen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ebenfalls im Bürgerbüro bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Sie benötigen neben den Angaben zur Rechtsform stets einen Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung.

Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller (gesetzlicher Vertreter) oder direkt an eine Behörde übersandt. Soll der Auszug bei einer Behörde vorgelegt werden, benötigen wir die vollständige Anschrift und die Angabe des Verwendungszwecks.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig und beträgt 13 Euro.

Weitere Informationen zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Hier geht es zur Online-Beantragung.

 

 

 

Hier können Sie den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online stellen