Bürger-ABC
Die Erst- und Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnis) für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG finden in der Außenstelle 2 des Landratsamtes in der Bgm.-Dr.-Hartmann-Straße 58 statt.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Landratsamt Landsberg am Lech.