Bürger-ABC
Breitbanderschließung
Mit dem Ziel, die aktuelle Breitbandversorgung im Stadtgebiet zu verbessern, hat die Stadt am sog. Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern teilgenommen (Breitbandrichtlinie BbR, Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern vom 09.07.2014).
Im Rahmen des Bayerischen Breitband-Förderprogramms können Gebiete gefördert werden, die noch nicht mit einer ausreichenden Bandbreite (größergleich 30 Mbit/s im Download und größergleich 2 Mbit/s im Upload) erschlossen sind und für die von Netzbetreibern kein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau in den kommenden Jahren angekündigt wurde. Dabei ist nicht relevant, von welchem Netzbetreiber die jeweiligen Bandbreiten angeboten werden oder ob den Endkunden für einen entsprechenden Anschluß daran noch Anschlußkosten anfallen.
Gemäß der Bayerischen Breitbandrichtlinie wurde eine sog. Bestandsaufnahme und eine sog. Markterkundung für die gesamten Landsberger Gemarkungsbereiche durchgeführt (Landsberg, Ellighofen, Erpfting, Pitzling, Reisch).
Dabei wurde festgestellt, dass in Teilen des Stadtgebietes (sowie in den Landsberger Stadtteilen) bereits leistungsfähige Bandbreiten von Netzbetreibern zur Verfügung stehen, und dass für Teile des Stadtgebietes von Betreiberseite ein sog. eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau mit leistungsfähigen Bandbreiten innerhalb der nächsten Jahre angekündigt wurde.
Wegen der positiven Rückmeldungen der Netzbetreiber, vor allem zu umfangreichen eigenwirtschafltichen Ausbauvorhaben, und dem daraus resultierenden Umstand, dass nur noch wenige Insellagen gemäß dem Bayerischen Förderprogramm förderfähig wären, hat die Stadt die Teilnahme an dem Bayerischen Förderprogramm beendet.
Umfangreiche Ausbaumaßnahmen im Stadtgebiet haben folgende Netzbetreiber angekündigt:
Deutsche Telekom (das Ausbaugebiet ist ca. zwei bis drei Monate vor Inbetriebnahme ersichtlich)
M-net (in Kooperation mit den Stadtwerken)
Informationen zu den jeweiligen aktuellen und zukünftigen Bandbreiten-Verfügbarkeiten sind direkt von den jeweils am Markt agierenden Netzbetreibern nachzufragen.