Bürger-ABC
Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Lärmbelästigungen an das Ordnungsamt wenden. Die Beschwerden sind schriftlich einzureichen.
Für eine weitere Bearbeitung werden konkrete Angaben benötigt werden, wie Datum und Uhrzeit der Störung, evtl. ob Fenster / Türen offen gestanden sind, ob die Ruhestörung vor oder in der Gaststätte stattgefunden hat usw. Wenn möglich sollten auch Zeugen benannt und evtl. Beweismittel angegeben werden.
Bei Ruhestörungen während der Nachtzeit kann die Polizeiinspektion Landsberg am Lech, Tel. 08191 9320 um Hilfe gebeten werden.
Es wird empfohlen, mit dem Gastwirt selbst zu sprechen, da diesen oft nicht bewusst ist, dass sich die Anwohner und Nachbarn durch Lärm gestört fühlen.