Bürger-ABC
Gaststättenrechtliche Gestattung
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf www.freistaat.bayern.
Die gaststättenrechtliche Gestattung wird beim Ordnungsamt beantragt.
Ordnungsamt
Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am LechBesucheranschrift:
Am Englischen Garten 2
86899 Landsberg am Lech- Brigitte Kniephoff
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