Lechwehr

Bürger-ABC

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Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die nur wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse an.

Bitte beachten:
In vielen Fällen sind die vermittelten Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie sind zu einem Integrationskurs verpflichten, wenn Sie sich noch nicht auf Deutsch verständigen können und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • zur Erwerbstätigkeit (§§ 18, 21 AufenthG),
  • zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG),
  • aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG),
  • für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)

Weitere Informationen zu diesem Thema beim Ausländeramt des Landratsamt Landsberg am Lech.