Bürger-ABC
Kinderreisepass
Kinderreisepass
Kinder unter 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit sind nicht ausweispflichtig, benötigen jedoch für Grenzübertritte einen eigenen Pass oder Ausweis.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.
Beantragung
Den Kinderreisepass muss der gesetzliche Vertreter beantragen und dazu persönlich mit Kind im Bürgerbüro erscheinen.
Gesetzliche Vertreter sind:
· bei ehelichen Kindern, deren Eltern nicht geschieden sind, beide Elternteile
· bei ehelichen Kindern, deren Eltern getrennt leben, beide Elternteile
· bei ehelichen Kindern, deren Eltern geschieden sind, der/die im Sorgerechtsbeschluss bestimmte(n) Elternteil(e); der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss ist deshalb im Original vorzulegen,
· bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, in der Regel die Mutter, als Nachweis ist hier ein Negativzeugnis (wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt) vorzulegen. Falls eine Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgegeben wurde, beide Elternteile.
Unterschrift
Die gesetzlichen Vertreter müssen zur Vermeidung von Missbrauch vor einem Mitarbeiter des Bürgerbüros den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses unterschreiben und sich dazu ausweisen. Nicht erforderlich ist, dass beide Elternteile gleichzeitig erscheinen. Es genügt, wenn einer bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt. Verweigert ein Elternteil die Unterschrift oder ist nicht erreichbar, so kann vom anderen Elternteil eine Ersatzunterschrift vom Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eingeholt werden.
Zur erstmaligen Beantragung des Kinderreisepasses muss die Geburtsurkunde des Kindes zum Datenabgleich vorgelegt werden.
Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Ab 10 Jahren hat die Unterzeichnung zu erfolgen.
Lichtbilder
Kinderreisepässe benötigen ein biometrietaugliches Lichtbild enthalten.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren - jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres - ausgestellt.
Kosten
Die Kosten für den Kinderreisepass betragen 13 Euro. Verlängerungen, Änderungen sind mit Kosten von 6 Euro verbunden.
Weitere Infomationen zum kinerreisepass und dem biometrischen Foto auf der Homepage des Bundesministerium des Inneren www.bmi.bund.de
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende
Für die visafreie Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass mit Foto.
Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!