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Verwendung deutscher Urkunden im Ausland

Sie möchten eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden und benötigen dafür eine Bestätigung, dass diese echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sog.„Legalisation“ oder durch eine sog. „Apostille“ bestätigt. In beiden Fällen kommen Sie zu uns, vorausgesetzt die Urkunde wurde von einem Standesbeamten unseres Landkreises ausgestellt. Wir beglaubigen die Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten. Die weitere „Überbeglaubigung“ nimmt dann die Regierung von Oberbayern in München vor.

Weitere Informationen zur Legalisation von Urkunden erhalten Sie im Landratsamt Landsberg am Lech