Lechwehr

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Die Stadt Landsberg am Lech gewährt Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst tätige Personen.

Parkausweise für Handwerker

Hierunter fallen grundsätzlich Betriebe die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind. Diese können eine Ausnahmegenehmigung in den Fällen erhalten, in denen der Einsatz von Fahrzeugen als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Parkausweis für Handelsvertreter

Handelsvertreter erhalten einen Parkausweis in den Fällen, in denen der Einsatz des Kraftfahrzeugs unbedingt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, z.B. weil mehrere schwere Koffer transportiert werden müssen und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Parkausweis für im sozialen Dienst Tätige

Hierzu zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen sind.

Antragsunterlagen

Zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen sind folgende Antragsunterlagen erforderlich:

  • formeller Antrag (hinterlegt)

  • Kopie des / der Kraftfahrzeugscheine(s)

  • Nachweis der Handwerkseigenschaft

  • Kopie der Gewerbeanmeldung

  • bei im sozialen Dienst Tätigen eine Bescheinigung des Trägers

 

Inhalt der Ausnahmegenehmigung

Die Ausnahmegenehmigung enthält u.a. Befreiungen:

  • vom Verbot des Parkens auf Gehwegen

  • vom Gebot der Betätigung von Parkuhren und Parkscheinautomaten

  • vom Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen

  • vom Zeichen „Eingeschränktes Haltverbot“


Geltungsdauer

Die Ausnahmegenehmigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Gebühren

  • Handwerker Jahrespauschale: 92 Euro
  • Handelsvertreter Jahrespauschale: 92 Euro
  • Soziale Dienste Jahrespauschale: 51 Euro

 

Gerne können Sie uns den Antrag für einen Handwerkerparkausweis zusammen mit den benötigten Anlagen (unterschrieben und als pdf. eingescannt) per E-Mail an buergerbuero@landsberg.de schicken. Sie erhalten nach Bearbeitung den Parkausweis sowie die Rechnung über die jeweilige Bearbeitungsgebühr per Post zugeschickt.