Bürger-ABC
Die Stadt Landsberg am Lech gewährt Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst tätige Personen.
Parkausweise für Handwerker
Hierunter fallen grundsätzlich Betriebe die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind. Diese können eine Ausnahmegenehmigung in den Fällen erhalten, in denen der Einsatz von Fahrzeugen als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Parkausweis für Handelsvertreter
Handelsvertreter erhalten einen Parkausweis in den Fällen, in denen der Einsatz des Kraftfahrzeugs unbedingt für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, z.B. weil mehrere schwere Koffer transportiert werden müssen und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Parkausweis für im sozialen Dienst Tätige
Hierzu zählen Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen sind.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen sind folgende Antragsunterlagen erforderlich:
formeller Antrag (hinterlegt)
Kopie des / der Kraftfahrzeugscheine(s)
Nachweis der Handwerkseigenschaft
Kopie der Gewerbeanmeldung
bei im sozialen Dienst Tätigen eine Bescheinigung des Trägers
Inhalt der Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung enthält u.a. Befreiungen:
vom Verbot des Parkens auf Gehwegen
vom Gebot der Betätigung von Parkuhren und Parkscheinautomaten
vom Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen
vom Zeichen „Eingeschränktes Haltverbot“
Geltungsdauer
Die Ausnahmegenehmigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Gebühren
- Handwerker Jahrespauschale: 92 Euro
- Handelsvertreter Jahrespauschale: 92 Euro
- Soziale Dienste Jahrespauschale: 51 Euro
Gerne können Sie uns den Antrag für einen Handwerkerparkausweis zusammen mit den benötigten Anlagen (unterschrieben und als pdf. eingescannt) per E-Mail an buergerbuero@landsberg.de schicken. Sie erhalten nach Bearbeitung den Parkausweis sowie die Rechnung über die jeweilige Bearbeitungsgebühr per Post zugeschickt.
- Antrag Handwerkerparkausweis(PDF / 112,83 KB)