Lechwehr

Bürger-ABC

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Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der sogenannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Ausweise wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus!!!

Beantragung

Personalausweise können Sie im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen zwei und vier Wochen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Ein aktuelles, biometrisches und qualitativ hochwertiges Foto ist die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in ihrem  Ausweis. Die nachstehenden Qualitätsmerkmale sind zwingend zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind.

Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag beantragen, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.

Unterlagen

  • Personenstandsurkunde
    Falls Sie noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Sofern wir für Sie einen Reisepass ausgestellt haben, entfällt der Datenabgleich.
     
  • bisheriger Ausweis oder Pass
    Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis.

Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann Ausnahmen insbesondere aus religiösen Gründen zulassen.
Auf den Fotos dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.Das Lichtbild wird nicht –wie zuvor üblich- im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Der Gesichtsausdruck muss neutral und die Lippen geschlossen sein.
Das Foto darf keine Knicke und Verunreinigungen aufweisen.
Die Kopfhaltung muss gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt) sein.

Format

Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand).
Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen.
Die Gesichtshöhe muss 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz betragen

Schärfe und Kontrast

Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.

Ausleuchtung

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.

Hintergrund

Der Hintergrund muss einfarbig hell sein(Idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.
Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer.
Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiter Personen oder Gegenstände im Bild).
Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

Alle Anforderungen finden Sie auch auf der  Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

Gebühren

  • Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 Euro
  • Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro
  • Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro

Gültigkeit

Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Bitte beachten Sie!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie hier!