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Bürger-ABC

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Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der sogenannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Dokumente wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus.

Beantragung

Personalausweise können Sie im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. einen Monat. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Ein aktuelles, biometrisches und qualitativ hochwertiges Foto ist die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in ihrem  Ausweis. Die nachstehenden Qualitätsmerkmale sind zwingend zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind.

Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag beantragen, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.

Unterlagen

  • Personenstandsurkunde
    Falls Sie noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Personenstandsurkunde um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Sofern wir für Sie einen Reisepass ausgestellt haben, entfällt der Datenabgleich.
     
  • bisheriger Ausweis oder Pass
    Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis.

Lichtbilder

  • Seit dem 01.05.2025 müssen bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten digitale Lichtbilder vorgelegt werden. Die Lichtbilder müssen den Qualitätsmerkmalen biometrischer Fotos des Bundesministeriums des Innern und für Heimat entsprechen und entweder in der Behörde erstellt oder von einem Fotodienstleister medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Nähere Informationen zu den Qualitätsmerkmalen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie hier.
     
  • Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ausweisdokument beantragen, direkt im Bürgerbüro das benötigte Lichtbild zur Dokumentenbeantragung anfertigen lassen. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass im Bürgerbüro ausschließlich Aufnahmegeräte zur Selbsterfassung von Lichtbildern bereitstehen. Bei Ausweisdokumenten für Kleinkinder – das gilt insbesondere für Säuglinge, die noch nicht in der Lage sind zu sitzen oder ihren Kopf selbständig zu halten – wenden Sie sich bezüglich der Lichtbilderstellung am besten an einen Fotodienstleister.

Gebühren für den Personalausweis

  • Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 Euro
  • Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro
  • Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro

Gültigkeit

Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass Pass- und Ausweisdokumente - unabhängig von der aufgedruckten Gültigkeitsdauer - kraft Gesetzes ungültig werden, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. bei Babys und Kleinkindern).

Bitte beachten Sie!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie hier!