Lechwehr

Bürger-ABC

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Personalausweise und Pässe sind ganz persönliche und sehr wichtige Dokumente. Der Gesetzgeber verlangt daher eine sorgfältige Arbeitsweise und Überprüfung.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns nicht auf mündliche Aussagen allein verlassen können, sondern geeignete Nachweise (Urkunden, Ausweise, Urteile usw.) und alle erforderlichen Unterschriften benötigen.

Seit 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt.

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der sogenannten Ausweispflicht. Der Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass entsprochen. Sofern Sie einen Personalausweis haben benötigen Sie nicht zwingend einen Reisepass. Der Pass ist ein Reisedokument und wird von manchen Ländern für die Einreise vorgeschrieben (z.B. USA).

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Verstöße führen zu einer Verwarnung oder sogar zu einer Geldbuße. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise, sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten und uns die lästige Verpflichtung, den Verstoß ahnden zu müssen. Danke!

Beantragung

Reisepässe können Sie im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit einziger Wohnung bzw. Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen drei und vier Wochen.

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie bei uns persönlich erscheinen. Jugendliche unter 18 Jahren können einen Reisepass nur mit Zustimmung Ihrer Eltern beantragen. Hierzu müssen beide sorgeberechtigten Eltern ebenfalls persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden und den Antrag mit unterschreiben. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht benötigen wir als Nachweis ein rechtskräftiges Urteil.

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Ausweis oder Pass
    Als Identitätsnachweis brauchen wir Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis. Oder, falls Sie keinen Ausweis oder Pass besitzen, eine aktuelle Personenstandsurkunde.
     
  • ein aktuelles biometrisches Foto
    Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Aufnahme der Gesichtsbiometrie in Pässe. Die nachstehenden Qualitätsmerkmale sind zwingend zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind.

Anforderungen an das Foto:

  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann Ausnahmen insbesondere aus religiösen Gründen zulassen.
  • Auf den Fotos sind keine Uniformteile abzubilden.
  • Das Lichtbild wird nicht –wie zuvor üblich- im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
  • Der Gesichtsausdruck muss neutral und die Lippen geschlossen sein.
  • Das Foto darf keine Knicke und Verunreinigungen aufweisen.
  • Die Kopfhaltung muss gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt) sein.
     

Format

  • Das Bild muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein (ohne Rand).
  • Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen.
  • Die Gesichtshöhe muss 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz betragen.


Schärfe und Kontrast:
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.

Ausleuchtung

  • Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden.
  • Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
     

Hintergrund

  • Der Hintergrund muss einfarbig hell sein(idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.
  • Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer.
  • Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
  • Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiter Personen oder Gegenstände im Bild).
  • Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.


Alle Anforderungen an das Bild auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
 

Gebühren für den Reisepass

  • Für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro.
  • Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro.
  • Für Reisepässe mit zusätzlichen Seiten ist ein Aufschlag von 22 Euro zu zahlen.
  • Für den Express-Reisepass sind zusätzlich 32 Euro zu entrichten.


Alle Kosten sind bereits bei der Beantragung zu zahlen.

Gültigkeit

Pässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung des Reisepasses nicht möglich.
 

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass wird direkt von der Stadtverwaltung ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses (Ausstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin) zu knapp ist. Die Ausstellung wird in der Regel jedoch nur in Kombination mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses vorgenommen. Vorläufige Reisepässe haben längstens eine Gültigkeit von 1 Jahr. Die Kosten für den vorläufigen Reisepass betragen 26 Euro.
 

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass mit Foto.

Kinderreisepässe, die ohne Foto ausgestellt wurden, berechtigen nicht zur visumfreien Einreise. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen. Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen.Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!