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Stadtrecht online

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden entsprechend des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich, ohne Weisungen von übergeordneten Stellen, erfüllen.

Das Selbstverwaltungsrecht umfasst folgende Bereiche:
-    die Gebietshoheit
-    die Satzungshoheit
-    die Organisationshoheit
-    die Verwaltungshoheit
-    die Personalhoheit
-    die Finanzhoheit
-    die Planungshoheit

Hier finden Sie alle, im Rahmen des Orts- bzw. Stadtrechts, erlassenen Regelungen der Stadt Landsberg am Lech: Zum Stadtrecht online