Bürger-ABC
In Bayern dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Dies regelt die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Eine solche Genehmigung für die Verwendung des Wappen der Stadt Landsberg am Lech wird nur in Ausnahmen erteilt.
Für kommerzielle und werbliche Zwecke wird die Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
Vor jeder Nutzung muss ein entsprechender Antrag bei der Rechtsabteilung der Stadt Lansdberg am Lech gestellt werden.
Allgemeine Verwaltung - Hauptamt
Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech- Johannes Jäger
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- J_Jaeger@landsberg.de