Bürger-ABC
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Sie genehmigt die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Hierzu zählen Absperrungen und Beschilderungen von Arbeitsstellen (z. B. Aufstellung eines Krans, Gerüst) oder die Anordnung eines Haltverbots zur Freihaltung von Arbeitsstellen.
Ordnungsamt
Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am LechBesucheranschrift:
Am Englischen Garten 2
86899 Landsberg am Lech- Alexander Schöllhorn
- 08191 - 128 204
- 08191 - 128 59 204
Ordnungsamt
Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am LechBesucheranschrift:
Am Englischen Garten 2
86899 Landsberg am Lech- Birgit Wörishofer
- 08191 - 128 241
- 08191 - 128 59 241