Bürger-ABC
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Von der Visumpflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit finden Sie hier.
Für diese touristischen Aufenthalte, so genannte Schengen-Visa, ist der Zeitraum auf maximal 90 Tage beschränkt. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
Das Besucher-Visum kann nicht verlängert werden. Sollte von vornherein ein längerer Aufenthaltszeitraum und nicht touristischer Aufenthalt geplant sein (z. B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufnahme, Praktikum, Ausbildung, Schule) wenden Sie sich bitte direkt an das örtlich zuständige Ausländeramt.
Das erforderliche Visum ist mit der Verpflichtungserklärung vom eingeladenen Gast im Ausland bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der zuständigen Ausländerbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech.