Bürger-ABC
Wohnungsgeberbestätigung
Vermieter sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
 Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
 •    Name und Anschrift des Vermieters/und ggf. Eigentümers
 •    Einzugsdatum
 •    Anschrift der Wohnung
 •    Namen der meldepflichtigen Personen.
