Bürgerversammlung

Kommen wir ins Gespräch! Die jährlich stattfindenden Bürgerversammlungen bieten sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch der Oberbürgermeisterin und der Stadtverwaltung die Möglichkeit, aktuelle Themen, Projekte und Fragen zu diskutieren und Argumente auszutauschen. Nach Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern hat die Oberbürgermeisterin mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung in Landsberg am Lech und in den Ortsteilen einzuberufen. Alle wahlberechtigten Gemeindeangehörigen können bei der Bürgerversammlung das Wort erhalten. Empfehlungen, denen die Bürgerversammlung mehrheitlich zustimmt, werden innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat behandelt.
Vor den Bürgerversammlungen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anträge bei der Stadt Landsberg am Lech einzureichen, die dann in der Bürgerversammlung behandelt und diskutiert werden. Anträge sollten bitte spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl wird über laufende Projekte informieren, sowie Anträge und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten.
Eine Bürgerversammlung ist eine besondere Veranstaltung, die in der Bayerischen Gemeindeordnung verankert ist. Sie ist für Bürgerinnen und Bürgern eine elementare Plattform zur politischen Teilhabe. „Unsere Stadt lebt von einem regen Austausch miteinander,“ so die Oberbürgermeisterin.
Bürgerversammlung 2026 in Landsberg am Lech
Die Bürgerversammlung findet am Montag, 27. April 2026 um 19:00 Uhr in der Wandelhalle im Sportzentrum, Hungerbachweg 1 statt.
Bereits im Vorfeld können Anträge und Fragen eingereicht werden. Diese nimmt die Stadtverwaltung gerne bis spätestens 20. April 2026 entgegen – schriftlich per Fax an 08191/128-59261 oder per E-Mail an ob-buero[at]landsberg[dot]de.
