Lechwehr

Wahlen

Informationen zur Stichwahl

Am Sonntag, den 22. März 2026 findet die Stichwahl zur Wahl der Landrätin oder des Landrats statt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die bereits für die Wahl am 08.03.2026 wahlberechtigt waren und das Wahlrecht nicht zwischenzeitlich verloren haben (z.B. durch Wegzug).

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bereits im Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Aus der Wahlbenachrichtigung ergibt sich, in welchem Stimmbezirk / Abstimmungsraum Sie Ihre Stimme abgeben können.

Stimmabgabe per Briefwahl

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgebeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Wahlscheine werden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können schriftlich (z.B. auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch!) beantragt werden. Zum Online-Briefwahlantrag gelangen Sie am schnellsten über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie auch den folgenden Link verwenden:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/landsberglech/bsp_ewo_briefwahl/#/

Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch postalisch angefordert werden. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag verwendet werden. Nach Bearbeitung der Anträge, werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Wahlscheine können grundsätzlich nur bis 20.03.2026 (über das Bürgerservice-Portal nur bis 18.03.2026, 12 Uhr) beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr beantragt werden. Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 22.03.2026, 18 Uhr im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech eingegangen sein. Wahlbriefe werden durch die Deutsche Pot innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post empfiehlt Wahlbriefe spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen bzw. in einer Filiale der Deutschen Post abzugeben. Zur Vermeidung von verspätetem Eingang wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen ggf. direkt bei der Stadt Landsberg am Lech einzuwerfen.

Für den Fall, dass Sie einen Wahlschein beantragt haben und Ihnen dieser kurz vor der Wahl (Ende der 12. KW) noch nicht zugegangen ist, kann bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro (sogenannte Postwegverlusterklärung) bis zum 21.03.2026, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie – wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben – ohne diesen Wahlschein nicht in Ihrem oder einem anderen Wahllokal zur Abstimmung zugelassen werden können.

Weitere Hinweise zur Briefwahl:

Wahlberechtigte, die nur für die Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, können bei einer Stichwahl nach Vorlage Ihres Personalausweise / Reisepasses in ihrem Wahllokal (s. Wahlbenachrichtigung) wählen.

Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl und für eine mögliche Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen nichts weiter unternehmen. Die Unterlagen werden an die Anschrift versandt, an die wir auch die Unterlagen für die Hauptwahl versandt haben.

Wahlberechtigte, die nur für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Unterlagen an die Anschrift der bei uns gemeldeten Wohnung (bei mehreren Wohnungen, an die Anschrift der Hauptwohnung) übersandt, sofern bei der Beantragung keine abweichende Adresse angegeben wurde.