Lechwehr

30.04.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 24. Juli 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des sektoralen Bebauungsplans „Am Ziegelanger,   Johann-Schmidt-Straße – Teil A“ (Nr. 1540) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 08. April 2026.

Plangebiet

Das zu überplanende ca. 3.800 m² große Gebiet befindet sich im Landsberger Osten zwischen Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen. Im Norden grenzt das Areal an die Straße Am Ziegelanger und im Westen an die Johann-Schmidt-Straße an. Beide Straßenzüge sind von Wohnbebauung geprägt. Im Osten und Süden befindet sich ein faktisches Gewerbegebiet.

Verfahren

Der sektorale Bebauungsplan ist ein neues Werkzeug des Städtebaus, das mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 Einzug in das Baugesetzbuch gehalten hat. Der sektorale Bebauungsplan soll dabei helfen, dass auch in Innenstädten mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden.

Der sektorale Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Anlass der Planung

Die Nachfrage nach preisgebundenen bzw. gefördertem Wohnraum übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. Mit dem sektoralen Bebauungsplan soll dem angespannten Wohnungsmarkt im Stadtgebiet und der Versorgung mit bezahlbarem, das heißt vor allem durch geförderten Wohnraum, Rechnung getragen werden.

Ziele der Planung

Mit der Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung (§ 9 Abs. 2d BauGB) werden die nachfolgenden Ziele verfolgt.

1.

Entwicklung eines zeitgemäßen und nachhaltigen Wohnquartiers mit 2 – 4 geschossiger Bebauung gestaffelt in Fortführung der Wohnanlage an der Johann-Schmidt-Straße.

2.

Schaffung von Wohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen. Dabei ist ein Anteil von mindestens 50% aller Wohnungen als geförderter Wohnungsbau mit Miet- und Belegungsbindung umzusetzen.

3.

Flächensparende verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes und der angrenzenden Gebiete.

4.

Erhalt der ortsbildprägenden Bäume entlang der Johann-Schmidt-Straße.

5.

Weiterführung der grünen Vorgartenzone.

6.

Entwicklung eines nachhaltigen energieautarken Quartiers durch Ausschluss fossiler Energiequellen und Ausschluss einer Tiefgarage durch Bau einer Hochgarage.

7.

Schaffung ausreichender Retentionsräume für Niederschlagsentwässerung.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, 04. Mai 2026 bis einschließlich Freitag, 05. Juni 2026, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

durchgeführt. Dabei stehen

-der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil (Satzung)

-sowie die Begründung

zur Verfügung.

Darüber hinaus sind die Unterlagen im Geoportal Bayern unter

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Gemeindename: Landsberg am Lech                      laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nr. 0 81 91/ 1 28 - 2 63 bzw. per   E-Mail unter bauordnungsamt@landsberg.de außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten     möglich.

Allgemeine Hinweise

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden                 (E-Mail: bauordnugsamt@landsberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech,          Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.24, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
  5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem     Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.      Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
  6. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech (https:/www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) eingestellt, sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https:/www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Landsberg am Lech, 30. April 2026

STADT LANDSBERG AM LECH

gez.

Doris Baumgartl

Oberbürgermeisterin