01.10.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplan mit GrünordnungNr. 5040 „Am Bachfeld“ verbunden mit der 03. Änderung des Flächennutzungsplans
- Bekanntmachung des Einleitungs- und des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bekanntmachung des Beschlusses zur Anpassung des Geltungsbereiches
- frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung am 15.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung der 03. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 5040 „Am Bachfeld“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
In einer weiteren Sitzung vom 15.07.2026 beschloss der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech die Anpassung des Geltungsbereiches.
Geltungsbereiche
Die räumlichen Geltungsbereiche der 03. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 5040 „Am Bachfeld“ sind identisch und im nachfolgenden Lageplan dargestellt (siehe Downloads).
Allgemeine Ziele und Zwecke der 03. Änderung des Flächennutzungsplans
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich derzeit zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft und als Wohnbaufläche dar. Im Rahmen der 03. Änderung des Flächennutzungsplans soll der Änderungsbereich künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines standortgerechten Wohngebiets für die Ortsansässigen.
Allgemeine Ziele und Zwecke des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 5040 „Am Bachfeld“
Die aus dem Aufstellungsbeschluss hervorgehenden Planungsziele wurden als entwurfsprägende Leitbilder übernommen. Die Entwicklung eines flächensparenden und nachhaltigen Wohnquartiers, die Schaffung eines vielfältigen und zeitgemäßen Wohnangebotes für alle Bevölkerungsgruppen, die Entwicklung qualitätsvoller Grün- und Freiflächen unter Berücksichtigung des Ortsrandes und die Aufwertung der Ortseinfahrt sind die beschlossenen und verfolgten Ziele im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Weitere entwurfsprägende Faktoren wurden durch eine Bedarfsanalyse zu gewünschten Wohnformen der in Ellighofen ansässigen Bürger im Nachgang zur Bürgerversammlung 2025 in Ellighofen vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die Erschließung des Baugebietes von der Kreisstraße und nicht über den Altort empfiehlt.
Prägende Entwurfsstrukturen des städtebaulichen Entwurfes sind die Durchfahrtsstraße mit direktem Anschluss an die Kreisstraße, das durchmischte Wohnungsangebot, die straßenabgewandte grüne Mitte mit Spielplatz, die Ortsrandeingrünung und die separate Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz.
Angestrebt wird eine bauliche Entwicklung in zwei Bauabschnitten. Die zeitliche Staffelung soll über die Vermarktung der jeweiligen Baufelder erfolgen, jedoch soll der zweite Bauabschnitt frühestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans umgesetzt werden.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 30. September 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommenden wesentlich unterschiedlichen Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern und diese erörtern.
Die Vorentwürfe der 03. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 5040 „Am Bachfeld“, jeweils bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen (nur für den Bebauungsplan) und Begründung mit Umweltbericht, sind auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech
- www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan/ und
- www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/bebauungsplaene
einsehbar.
Hinweise
- Äußerungen können während des oben genannten Zeitraums abgegeben werden.
- Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung[at]landsberg[dot]de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich an
Stadt Landsberg am Lech
Bauamt, Ref. Stadtplanung
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech
oder während der Dienststunden (siehe 3.) zur Niederschrift abgegeben werden. - Neben der Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet stehen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums zusätzlich in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro während der allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Außerdem können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 08191/128 215, E-Mail: stadtplanung[at]landsberg[dot]de).
Der Vorraum zum Bürgerbüro ist über einen Aufzug barrierefrei erreichbar.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 30.09.2026
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
