Lechwehr

06.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Bebauungsplan Nr. 2450 „Klinikum, Bgm.-Dr.-Hartmann-Str., Breslauer Straße“ mit 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2. BauGB -


Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2450 „Klinikum, Bgm.-Dr.-Hartmann-Str., Breslauer Straße“ sowie der 88. Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die vorgenannten Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan: siehe Downloads

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2450 „Klinikum, Bgm.-Dr.-Hartmann-Str., Breslauer Straße“ sowie der 88. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnungen, Textteilen mit Begründungen und Umweltberichten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11. Februar 2026 bis einschließlich 13. März 2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.landsberg.de unter der Rubrik Rathaus à Bauen & Wohnen à Bebauungspläne bzw. der Adresse www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ und im Geoportal Bayern http://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanung à Gemeindename: Landsberg am Lech à laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: siehe Downloads.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauordnungsamt@landsberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist außerdem nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 263 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt@landsberg.de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
     

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 06. Februar 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin