Lechwehr

21.05.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ der Stadt Landsberg am Lech
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2. BauGB -


Die Mitglieder des Landsberger Stadtrats haben in Ihrer Sitzung am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ beschlossen.

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrats haben in Ihrer Sitzung am 22.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ sowie die 93. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die genannten Bauleitplanverfahren die Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan: siehe Downloads

Der Entwurf des Bebauungsplans 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ sowie der 93. Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung, Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) und Immissionsschutz- und Verkehrsgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2026 bis einschließlich 23. Juni 2026 auf der Internetseite der Stadtverwaltung veröffentlicht: 
www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Darüber hinaus ist der Entwurf im Geoportal Bayern einsehbar:
www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal  à Gemeindename: Landsberg am Lech à laufende Bauleitplanverfahren

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:  siehe Downloads

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauordnungsamt@landsberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.


Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Stadt Landsberg am Lech, 21. Mai 2026

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin der Stadt Landsberg am Lech