Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans "Reischer Talweg - Kindertagesstätte"

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2019 den Bebauungsplan „Reischer Talweg - Kindertagesstätte“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, Zimmer 1.23, 86899 Landsberg am Lech während der Dienststunden bereitgehalten. Außerhalb der allgemeinen Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 0 81 91/1 28-2 40, E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. In Kürze wird der Bebauungsplan auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech (http://www.landsberg.de) unter der Plannummer 1500 zu finden sein.


Örtliche Lage
Der zu überplanende Bereich liegt im östlichen Stadtgebiet von Landsberg am Lech. Er erstreckt sich auf die beiden Grundstücke mit den Flur Nummern 2004/4 tw. (Reischer Talweg) und 2014 jeweils Gemarkung Landsberg. Im Norden grenzt das Firmengelände der UNIPER Kraftwerke GmbH an. Im Osten findet man landwirtschaftliche Flächen vor. Landwirtschaftliche Flächen sowie eine Gärtnerei befinden sich im Süden. Unmittelbar westlich grenzen die mit Einzelhäusern bebauten Grundstücke Johann-Schmidt-Straße 13, 15 und 17 an. Die Gesamtfläche der Planung hat eine Größe von ca. 1,0 ha.


Planungsanlass
Planungsanlass ist die Erweiterung eines bestehenden Wohnbaugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfes für Landsberger Familien sowie zur Bedarfsdeckung an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich. Als Fortsetzung der westlich angrenzenden Wohnbebauung soll dabei Baurecht für die Errichtung von elf Reihenhäusern sowie für eine Kindertagesstätte im Osten von Landsberg geschaffen werden. Für die verkehrstechnische Erschließung des Baugebietes ist der Reischer Talweg vorgesehen.


Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungspflichtige kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruch herbeigeführt wird.


Hinweis nach §§ 214 und 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens  und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Landsberg am Lech, 15. Oktober 2019
STADT LANDSBERG AM LECH


Mathias Neuner
Oberbürgermeister