Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Im Rahmen der Amtshilfe erlässt die Stadt Landsberg am Lech für die Regierung von Oberbayern –Planfeststellungsbehörde- die nachstehende Bekanntmachung.

Landsberg am Lech, 30. April 2021
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin

 

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m.
Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

für das Vorhaben:

110-kV-Freileitungen Stadt Buchloe Gemarkung Honsolgen – Landsberg am Lech
Erneuerung der 110-kV-Leitungen Anlage 11351, 11353, 63501, 69001, 69012,
69101 und 69102 von Honsolgen nach Landsberg am Lech
Ersatzneubau, Umbeseilung, Abbau, Umbau von Doppelleitungen zu Vierfachleitung

Antragstellerin:
      
LEW Verteilnetz GmbH, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg

Zuständige Behörde:
Regierung von Oberbayern – Planfeststellungsbehörde nach EnWG


Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme:
Weitestgehend trassengleiche Erneuerung bestehender 110-kV-Freileitungen über eine Strecke von ca. 9,5 km im Bereich der Stadt Buchloe, dem Markt Waal und der Stadt Landsberg am Lech, sowie im nördlichen Bereich des Landkreises Ostallgäu.

Anlage 11351, 11353, 63501, 69001, 69012, 69101, 69102 Honsolgen – Landsberg vom Winkelabzweigmast Mast Nr. 156 (exkl.) bis Endmast Mast Nr.135a (inkl.) sowie vom Winkelabspannmast Mast Nr. 127 (inkl.) bis zum Endmast Mast Nr. 136 (inkl.)

Rückbau von 32 Masten, standortnaher Neubau von 25 Masten, Maststandortverschiebungen innerhalb der vorhandenen Trasse, Umbeseilung und Umbau von Doppelleitungen zu Vierfachleitung.


Projektstandort / betroffene Gemeinden:
Im Zuge der Maßnahmen (inklusive der erforderlichen Arbeitsflächen, Zuwegungen und Maßnahmen im Rahmen der Bauwasserhaltung) werden Grundstücke in folgenden Gemeinden / Gemarkungen teils temporär, teils dauerhaft in Anspruch genommen:
- Stadt Buchloe (Gemarkung Honsolgen)
- Markt Waal (Gemarkung Waal)
- Stadt Landsberg am Lech (Gemarkung Erpfting und Landsberg am Lech)

Einsichtnahme in Planunterlagen:
Die Planunterlagen vom 23. März 2021 werden im Internet auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech für die Dauer vom 05. Mai 2021 bis einschließlich 07. Juni 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme unter folgendem Link zugänglich gemacht:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachung-zur-durchfuehrung-eines-planfeststellungsverfahrens/


Hinweis:
Die Veröffentlichung im Internet ersetzt im vorliegenden Fall die Auslegung der Planunterlagen als rechtlich maßgebliche Form (Ermessensentscheidung der Planfeststellungsbehörde nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), Art. 27a BayVwVfG. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zu den Anpassungen während der COVID-19-Pandemie auf den nachfolgenden Seiten dieser Bekanntmachung.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in der Zeit vom 05. Mai 2021 bis einschließlich 07. Juni 2021 während der allgemeinen Dienststunden zusätzlich in der Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. OG, Zimmer 1.24, zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 81 91 / 1 28 -2 63 möglich. Ansprechpartner ist Herr Michael Menhofer (michael.menhofer[at]landsberg[dot]de).

Die Planunterlagen können darüber hinaus auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html


Zum Schutz Ihrer Gesundheit und zu Gunsten eines effektiven Infektionsschutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie bitten wir Sie, nach Möglichkeit vorrangig von der Internet-Veröffentlichung Gebrauch zu machen.

Den Text dieser Bekanntmachung finden Sie auch abrufbar auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich2/pfb/energie/2021/2021-04-30_erneuerung_110-kv_freileitungena-anlage_buchloe_gemarkung-honsolgen_landsberg-am-lech.pdf
sowie der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachung-zur-durchfuehrung-eines-planfeststellungsverfahrens/


Hinweise zu den Anpassungen während der COVID-19-Pandemie:

Zuständige Behörde / Ansprechpartner für Fragen zum laufenden Verfahren

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde sowie Anhörungsbehörde nach EnWG i.V.m. BayVwVfG.

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

Für Auskünfte zum laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte an:
            Sachgebiet 21
            Telefon:                      +49 89 2176-3701
            Telefax:                       +49 89 2176-403701
            E-Mail:                        energieversorgungsleitungen@reg-ob.bayern.de    
            Internet:                      https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/


Für das o. g. Bauvorhaben ist bei der Regierung von Oberbayern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens notwendige allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 19.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Geplant ist der Umbau der 110-kV-Doppelleitung Anlage 11353 (E6/W6) im Abschnitt von Mast 156 bei Honsolgen nach Mast 156/5 bei Honsolgen, die Erneuerung der 110-kV-Doppelleitung Anlage 63501 (E6/W6) von Mast 156/6 bei Honsolgen bis Mast 156/19 bei Landsberg, die Erneuerung und den Umbau der 110-kV-Doppelleitung zur 110-kV-Vierfachleitung Anlage 69101 (R6) im Abschnitt von Mast 127 bei Landsberg bis Mast 136 bei Landsberg und den Abbau der 110-kV-Doppelleitung Anlage 63501 (E6/W6) im Abschnitt von Mast 156/20 bei Landsberg bis Mast 156/26 bei Landsberg.

Das Vorhaben umfasst den Umbau und den Betrieb einer 110-kV-Leitung als Freileitung mit 2 Stromkreisen vom bestehenden Mast Nr. 156 der Anlage 11351, der im Zuge des Planfeststellungsverfahrens unverändert bleiben soll, bis zum ebenfalls bestehend bleibenden Mast Nr. 156/5 der Anlage 11353.

Es sollen die Armaturen der vom Mast 156 nach Landsberg gehenden Leitung getauscht werden. Weiterhin sollen alle Armaturen der Maste 156/1 bis 156/5 getauscht werden. Das Seil soll auf ganzer Strecke abgehend von Mast 156 bis zum neu zu errichtenden Masten 156/6 (Anlage 63501) gegen ein Bündelleiterseil des Typs 2x Al/St 265/35 getauscht werden. Die Aufhängehöhen der Seile sollen ab dem Mast 156/1 bis zum Mast 156/5 dahingehend verändert werden, dass die Seile von den unteren Gestängeplätzen (IST-Zustand) auf die oberen Gestängeplätze verlegt werden. Weiterhin soll das Luftkabel (Blitzschutzseil) vom Mast 156 bis Mast 156/6 durch ein Seil des Typs AY/AW 121/43 erneuert werden. (Teil-Bauabschnitt 1).

Außerdem umfasst das Vorhaben die Errichtung und den Betrieb einer 110-kV-Leitung als Freileitung mit 2 Stromkreisen vom neu zu errichtenden Mast Nr. 156/6 (neu) der Anlage 63501 bis zum neu zu errichtenden Mast Nr. 156/19 (neu) der Anlage 63501.

Hierbei erfolgt ein trassengleicher Neubau der Maste. Die Seile sollen durch Bündelleiter des Typs 2x Al/St 265/35 ersetzt werden. Weiterhin soll das Luftkabel (Blitzschutzseil) vom Mast 156/6 bis Mast 156/19 durch ein Seil des Typs AY/AW 121/43 erneuert werden. (Teil-Bauabschnitt 2).

Des Weiteren umfasst das Vorhaben den Umbau und den Betrieb einer 110-kV-Leitung als Freileitung mit 4 Stromkreisen vom neu zu errichtenden Mast Nr. 127 (neu) der Anlage 69101 bis zum neu zu errichtenden Mast Nr. 136 der Anlage 69102. Hierbei sollen in dem Spannfeld zwischen Mast 127 und Mast 128 nur 2 Systeme aufliegen. Ab dem Mast 128 sollen die beiden Systeme der Anlage 63501 (Vom Mast 156/19) hinzukommen. Die Leiterseile sollen vom Mast 127 bis 128 durch ein Leiterseil des Typs Al/St 300/50 ersetzt werden. Ab dem Mast 128 sollen 2 Systeme (die unteren beiden) mit einem Seil des Typs Al/St 300/50 ausgestattet werden und 2 Systeme (die oberen beiden) mit einem Seil des Typs 2x Al/St 265/35 (Bündelleiter) bestückt werden. Weiterhin soll das Luftkabel (Blitzschutzseil) vom Mast 156/6 bis Mast 156/19 durch ein Seil des Typs AY/AW 121/43 erneuert werden. Der Mast 156/26 (Anlage 63501) wird standortgleich durch den Mast 135 a (Anlage 69101) ersetzt. (Teil-Bauabschnitt 3).

Das Vorhaben umfasst außerdem den Rückbau von bestehenden 110-kV-Leitungen in den gleichen Abschnitten von Mast Nr. 156/6 (alt) der Anlage 63501 bis Mast Nr. 156/26 (alt) der Anlage 63501 sowie vom Mast Nr. 127 (alt) der Anlage 69001 bis Mast Nr. 136A (alt) der Anlage 69012, wobei in den Abschnitten von Mast Nr. 156/20 (alt) der Anlage 63501 bis Mast Nr. 156/26 (alt) der Anlage 63501 ein ersatzloser Rückbau stattfinden soll. Sämtliche Seile werden ebenfalls abgebaut. (Teil-Bauabschnitt 4).

Das Vorhaben umfasst somit den Neubau von 25 neuen 110-kV-Masten sowie den Rückbau von 32 bestehenden 110-kV-Masten.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen), steht in der Zeit

vom 05. Mai  2021 bis einschließlich 07. Juni 2021 auf der Internetseite

1) der Stadt Landsberg am Lech unter dem Link https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachung-zur-durchfuehrung-eines-planfeststellungsverfahrens/

2) der Vorhabenträgerin unter dem Link https://www.lew-verteilnetz.de/honsolgen-landsberg

sowie zusätzlich auf den Internetseiten

3) der Regierung von Oberbayern unter folgendem Link
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html

zur Verfügung.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) liegt in gedruckter Form als zusätzliche Informationsquelle (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht aus bei der

Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech

in der Zeit vom 05. Mai 2021 bis einschließlich 07. Juni 2021

während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Um Wartezeiten zu vermeiden möchten wir Sie bitten für die Einsichtnahme in die gedruckten Unterlagen einen Termin unter der Telefonnummer 0 81 91/ 1 28- 2 63 vereinbaren.

  1. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum 22. Juni 2021 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan Einwendungen erheben.

    Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Einwendungen und Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der
    Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech
    oder bei der Anhörungsbehörde
    Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
    zu erheben bzw. abzugeben.

    Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie wird empfohlen, Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich einzureichen und auf die Niederschrift bei der Behörde möglichst zu verzichten. Sollte dennoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, wird bei Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift um vorherige Terminvereinbarung bei der jeweiligen Behörde gebeten. Zudem wir darum gebeten, in den Räumlichkeiten der Behörden einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

    Einwendungen und Äußerungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, unter der Adresse michael.menhofer@landsberg.de oder energieversorgungsleitungen@reg-ob.bayern.de vorgebracht werden. Im Übrigen sind Einwendungen und Äußerungen, die elektronisch übermittelt werden (z.B. „konventionelle“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), unzulässig.

    Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
    Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam.

    Bei Einwendungen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

    Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen bzw. abgegebenen Äußerungen/Stellungnahmen einschließlich der darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
     
  2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, von der Auslegung des Plans.
     
  3. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben dem Vorhabenträger bzw. den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, auf Verlangen des Einwenders dessen Namen und Anschrift unkenntlich zu machen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwender ausdrücklich und deutlich zu erklären. Im Übrigen wird auf den Datenschutz-Hinweis aus Ziffer 1 hingewiesen.
     
  4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist, also mit Ablauf des 14.06.2021 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für das Verwaltungs- und Klageverfahren ausgeschlossen (§ 43a EnWG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 4 S. 3 BayVwVfG). Äußerungen von Vereinigungen i.S.v. Ziffer 1 sind nach Ablauf dieser Äußerungsfrist ebenfalls ausgeschlossen.
     
  5. Sofern gemäß § 43a EnWG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen stattfindet, wird der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden.

    Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte sowie die Vereinigungen i.S.v. Ziffer 1, die fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. als Vereinigung i.S.v. Ziffer 1 Stellung genommen haben von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der Regierung von Oberbayern durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Oberbayern zu geben ist.

    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

    Unter den Voraussetzungen des § 43a Nr. 3 EnWG unterbleibt ein Erörterungstermin. Im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie sind in § 5 PlanSiG weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen.
     
  6. Durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen können nicht erstattet werden.
     
  7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
     
  8. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
     
  9. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 44 a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an den vom Plan betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 44 a Abs. 3 EnWG).
     
  10. Die Planunterlagen können darüber hinaus auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen werden unter folgendem Link:
    https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html

    Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung.