Lechwehr

Bürger-ABC

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Im Sinne des Gesetzes liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Zuständig für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises im Regierungsbezirk Oberbayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales in München.