Bürger-ABC
Straßensondernutzung
Eine Sondernutzung ist der Gebrauch von öffentlich gewidmeten Flächen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht. Öffentlicher Verkehrsraum sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen, Kundenstopper oder Verkaufsstände. Hierfür sind eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVO und eine Erlaubnis nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Landsberg am Lech erforderlich.
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