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Straßensondernutzung

Eine Sondernutzung ist der Gebrauch von öffentlich gewidmeten Flächen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht. Öffentlicher Verkehrsraum sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen, Kundenstopper oder Verkaufsstände. Hierfür sind eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVO und eine Erlaubnis nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Landsberg am Lech erforderlich.

Ordnungsamt

Postanschrift:
Stadt Landsberg am Lech
Katharinen­­str. 1
86899 Landsberg am Lech

Besucheranschrift:
Am Englischen Garten 2
86899 Landsberg am Lech

Birgit Wörishofer
08191 - 128 241
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